OVG-Urteil zu Beobachtung von AfD: Weiterhin keine Revision zugelassen
Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit geheimdienstlicher Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bei der Ablehnung einer Revision geblieben.
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