Erste Anklage gegen mutmaßlichen Russland-Spion wegen anderer Vorwürfe

Im Fall des mutmaßlichen Russland-Spions Dieter S. ist eine erste Anklage erhoben worden - allerdings nicht wegen Spionage.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wirft dem Deutschrussen nach Angaben vom Donnerstag die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Das Verfahren zum Vorwurf der Spionage für Russland soll demnächst abgeschlossen werden.

Laut aktueller Anklage wirft der Generalbundesanwalt S. vor, zwischen Dezember 2014 und August 2016 in der Ostukraine Kämpfer einer bewaffneten Einheit der selbsternannten pro-russischen Volksrepublik Donezk gewesen zu sein. Er habe eine Schusswaffe gehabt.

Die pro-russische Vereinigung habe auch immer wieder Gewalt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt, erklärte die Bundesanwaltschaft. S. soll 2014 und 2015 gegen das ukrainische Militär gekämpft haben.

S. war im April in Bayreuth in Bayern festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft Neben ihm wurde ein mutmaßlicher Komplize festgenommen. Alexander J. soll S. bei seinen geplanten Sabotageaktionen geholfen haben. Die beiden Deutschrussen hätten Anschlagsziele mit Blick auf die Militärhilfe für die Ukraine ausgekundschaftet, darunter Einrichtungen der US-Streitkräfte, teilte die Bundesanwaltschaft damals mit.

Ihr Ziel sei es gewesen, „die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren“. S. habe in Kontakt zu jemandem gestanden, „der an einen russischen Geheimdienst angebunden ist“ und sich mit ihm über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht.

Er habe sich dazu bereit erklärt, „Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen“. Zur Vorbereitung soll er Informationen über potenzielle Anschlagsziele gesammelt haben.
© AFP

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