Dresden – Grund sei, dass Dornau seine Anzeigepflichten gemäß dem sächsischen Abgeordnetengesetz verletzt habe, indem er seine Beteiligung an dem Unternehmen „000 Zybulka-BEL“ in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist angezeigt habe, teilte der Landtag am Mittwoch in Dresden mit.
Wegen dieser Verstöße habe das Präsidium ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro verhängt, hieß es vom Landtag weiter. Dies entspreche dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung, also Diät. Dornau ist der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion.
„Niemand kann einfach so in die Diktatur Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen, schon gar niemand aus Deutschland“, erklärte Linksfraktionschef Rico Gebhardt. Das setze Kontakte und zahlreiche Anbahnungsgespräche sowie politische Nähe zur dortigen Diktatur voraus.
Dornaus „Beschwichtigungen“ gegenüber dem Präsidium des Landtags seien unglaubwürdig. „Für uns sieht alles danach aus, dass er sein Landtagsmandat genutzt hat, um sich persönlich zu bereichern“, teilte Gebhardt mit. Es sei daher richtig, dass der Landtag auf die Einhaltung der Regeln poche und Dornaus Nebeneinkünfte per Strafzahlung empfindlich schmälere.
Der Fall zeige erneut die Doppelzüngigkeit der AfD, so Gebhardt. Sie sei keine Anwältin der „kleinen Leute“, sondern ein Sammelbecken für Menschen, die den persönlichen Vorteil suchten.
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