OVG Münster: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies am Montag die Berufungsklage der Partei dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Auch die Jugendorganisation Junge Alternative darf weiter als Verdachtsfall beobachtet werden.

Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, sagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, „deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Zudem bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen konnte das Gericht erkennen.

Es erlaubte, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über die Einstufung als Verdachtsfall informiert. Von einer sachlich richtigen und weltanschaulich-politisch neutralen Bekanntgabe dazu, dass Informationen gesammelt würden, werde die Partei nicht unverhältnismäßig belastet.

Die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Er darf sie dann mit bestimmten nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. So ist es etwa möglich, V-Leute anzuwerben, außerdem dürfen Menschen observiert werden. Zudem darf eine solche Einstufung öffentlich gemacht werden.

In Münster scheiterte nun auch die Berufungsklage gegen die Einstufung des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung. Die Revision gegen seine Entscheidungen ließ das OVG nicht zu. Dagegen kann die AfD allerdings noch Beschwerde einlegen.

Der Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Verfassungsschutz läuft seit mehreren Jahren. Nach einer erstmaligen Einstufung der AfD als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei schließlich im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage ab. Nun bestätigte das OVG diese Entscheidung.
© AFP

xity.de
Nach oben scrollen