Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erhoben. Dem 22-jährigen Politiker werden Volksverhetzung, Geldwäsche und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Es geht unter anderem um einen Gästebucheintrag bei einer Burschenschaft und einen ausgedruckten SS-Befehl. Zudem soll sich Halemba der versuchten und vollendeten Nötigung sowie der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben.
Halemba sitzt seit Oktober 2023 im bayerischen Landtag. Bereits im Oktober und ein zweites Mal im April wurde Halembas Immunität aufgehoben, um den Weg für Ermittlungen und eine Anklage frei zu machen. Die Anklage wurde beim Jugendrichter des Amtsgerichts Würzburg erhoben, das nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Ein Jugendrichter ist zuständig, weil Halemba zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war.
Im Einzelnen wird Halemba vorgeworfen, bei seiner Geburtstagsfeier im Juli 2022 ein Lied der als kriminelle Vereinigung eingestuften Rechtsrockband Landser abgespielt zu haben. Die Inhalte des Lieds stufte die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend ein, weil dieses zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachle.
Weiterhin soll sich Halemba des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht haben, weil er im vergangenen Jahr in seinem Zimmer in einer Studentenverbindung in Würzburg einen gedruckten und im Original von SS-Führer Heinrich Himmler im Jahr 1939 unterzeichneten sogenannten SS-Befehl aufgehängt haben soll. Der Ausdruck sei für jeden Besucher in Halembas Zimmer zu sehen gewesen.
Der Vorwurf der Geldwäsche bezieht sich auf Gelder aus von anderen begangenen Betrugstaten, die Halemba im Juli 2022 von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine Provision kassiert haben.
Da der AfD-Politiker im vergangenen Jahr einen Rechtsanwalt bedrängt haben soll, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen, werden ihm auch versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll dabei mit Gewalt gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei vorgegangen sein.
Schließlich soll Halemba im vergangenen Oktober während des laufenden Ermittlungsverfahrens in Würzburg einen früheren Mitbeschuldigten und jetzigen Zeugen bedroht haben.
Nicht nachgewiesen werden konnte demnach, dass der AfD-Politiker auch mit einem „Sieg Heil“-Schriftzug im Gästebuch der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg in Zusammenhang steht. Das Ermittlungsverfahren in diesem Punkt wurde eingestellt.
Neben Halemba wurde ein weiteres Mitglied der Burschenschaft angeklagt. Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten D. bezieht sich demnach auf die beiden Nötigungsdelikte. Die Beschuldigten hätten die Vorwürfe „überwiegend ausdrücklich bestritten“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Halemba war nach der Landtagswahl vom 8. Oktober erstmals in den bayerischen Landtag eingezogen. Er verpasste die erste Plenarsitzung des neuen Landtags, weil er zunächst per Haftbefehl gesucht und dann vorübergehend festgenommen wurde.
Der Haftbefehl wurde später wieder aufgehoben. Seine Parteiämter legte Halemba, der unter anderem Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Würzburg war, inzwischen nieder.
Im Mai beantragte der AfD-Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn. Ob ein solches Verfahren eingeleitet wird und wie dieses beschieden wird, entscheidet das bayerische Landesschiedsgericht der Partei.
In dem Ermittlungskomplex standen auch vier weitere Beschuldigte im Fokus. Gegen zwei wurde das Verfahren mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt. In einem weiteren Fall erfolgte die Einstellung mit Blick auf eine zu erwartende Strafe in einem anderen Verfahren. Gegen einen vierten Menschen erließ das Amtsgericht Würzburg mittlerweile einen noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
© AFP