Harscher Streit über neues Wahlrecht wird vor Bundesverfassungsgericht ausgetragen

Scharfe Worte in Karlsruhe: Mit empörten Beiträgen von Vertretern aus Union und Linkspartei hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über das neue Wahlrecht begonnen.

Scharfe Worte in Karlsruhe: Mit empörten Beiträgen von Vertretern aus Union und Linkspartei hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über das neue Wahlrecht begonnen. Von einem „fundamentalen Verstoß gegen Grundsätze unserer Verfassung“ sprach CDU-Chef Friedrich Merz. Der Linken-Politiker Gregor Gysi äußerte den Verdacht, dass eine Bundestagsmehrheit ihre Mehrheit missbraucht habe, „um die Möglichkeit zu schaffen, zwei Parteien aus dem Bundestag zu drängen.“ (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Gysi meinte damit seine eigene Partei und die CSU. Beide könnten von der im vergangenen Jahr beschlossenen Reform besonders betroffen sein. Denn diese besteht aus zwei Kernpunkten – der Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie der Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel.

Früher war es so, dass eine Partei Überhangmandate bekam, wenn sie mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Für die anderen Fraktionen gab es dann Ausgleichsmandate. So wurde der Bundestag immer größer. Um dieses Anwachsen zu verhindern, sollen die Mandate zukünftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Wahlkreisgewinner ziehen also nur dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat von dem Kontingent gedeckt ist.

Dies könne zu „verwaisten Wahlkreisen“ führen, befürchtete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wenn direkt gewählte Kandidaten nicht ins Parlament einzögen. So könnten Regionen unterrepräsentiert bleiben, argumentierte er in Karlsruhe. Vor allem seien Parteien betroffen, die nur in einem Bundesland zur Wahl antreten, was bei der CSU der Fall ist.

Auch der Wegfall der Grundmandatsklausel könnte die CSU treffen, wenn sie ein besonders schlechtes Ergebnis holen sollte. Vor allem aber gefährdet er die Linkspartei. Bislang zogen Parteien auch dann mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie an der Fünfprozenthürde scheiterten – sofern sie mindestens drei Direktmandate gewannen. Das war 2021 bei der Linken der Fall.

Dass die Grundmandatsklausel abgeschafft werden sollte, wurde im vergangenen Frühling recht kurzfristig beschlossen. Auch das stört Union und Linke. Sie bemängelten einen „in großer Eile verabschiedeten Überraschungsakt“, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung.

Neben der bayerischen Staatsregierung sowie der CSU, 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag, der Linkspartei und ihrer früheren Fraktion hatten sich auch Linken-Abgeordnete und mehr als 4000 Privatpersonen an das Gericht gewandt.

Vertreter der Regierungsfraktionen verteidigten die Reform. „Das Wahlsystem ist fair“, sagte etwa der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann vor Beginn der Verhandlung. Es gebe „keinerlei Verzerrung mehr“. Die Menschen in Deutschland hätten „kein Verständnis dafür, wenn der Bundestag immer größer wird“, sagte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle. Er sehe dem Verfahren in Karlsruhe „mit Gelassenheit und auch mit einer Portion Optimismus“ entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht will zwei Tage lang verhandeln. Am Dienstag sollten zunächst Sachverständige angehört werden. Ein Urteil fällt erfahrungsgemäß einige Monate nach der mündlichen Verhandlung. Vertreter der Fraktionen rechneten noch in diesem Jahr damit. Viel Zeit hat das Gericht nicht – denn schon im Spätsommer oder Herbst 2025 soll die nächste Bundestagswahl stattfinden.
© AFP

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