Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss die Rechnung einer Gerichtsentscheidung zufolge für ein Schadensgutachten nicht bezahlen, wenn der Gutachter erkennbar nicht neutral ist. Der Geschädigte muss in diesem Fall die Kosten dafür selbst tragen, wie das Amtsgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung des Landgerichts vom Dienstag urteilte. Wenn er die Verflechtung von Werkstatt und Gutachter erkennen kann, bleibt er auf den Kosten sitzen. (Az.: 39 C 30/23)
Der Unfallgeschädigte gab ein Gutachten mit der Schadensfeststellung bei dem Unternehmen in Auftrag, das auch sein Auto reparierte. Der Gutachter gehörte schon dem Namen nach zum selben Unternehmen wie die Werkstatt. Die Versicherung des Verursachers beglich die gut 665 Euro, verlangte das Geld aber vom Geschädigten zurück, als sie von der Verbindung zwischen Gutachter und Werkstatt erfuhr.
Das Amtsgericht verurteilte den Geschädigten zur Rückzahlung. Demnach gehören das Sachverständigenbüro und die Werkstatt derselben Gesellschaft, was der Unfallgeschädigte hätte erkennen müssen. Bereits die gleichzeitige Beauftragung von Begutachtung und Reparatur auf demselben Formular und dieselbe Anschrift wiesen auf eine Verflechtung hin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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