Sämtliche deutsche Urteile zum Völkerstrafrecht sind von nun an online einsehbar. Eine entsprechende Datenbank wurde am Donnerstag in Betrieb genommen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Diese fördert das Projekt der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In der Datenbank sind alle durch deutsche Gerichte ergangenen Entscheidungen mit Bezug zum Völkerstrafrecht seit dem Bosnienkrieg der 1990er Jahre kostenlos verfügbar. Die Urteile sind nach Fällen, Regionen und Themen geordnet, zudem auch ins Englische übersetzt.
Nach dem Weltrechtsprinzip können bestimmte Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland auch dann verfolgt werden, wenn sie nicht hierzulande begangen wurden und keine Deutschen beteiligt waren. Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte anlässlich der Datenbank-Inbetriebnahme die „Pionierarbeit der deutschen Gerichte“ hierbei. So habe das Oberlandesgericht Koblenz im Januar 2022 das weltweit erste Urteil wegen Staatsfolter in Syrien gesprochen.
Mit der
setze die Bundesrepublik nun „ein weiteres starkes Signal“, erklärte der Minister weiter. Die deutschen Urteile, die eine internationale Vorbildfunktion hätten, könnten „weit über unsere Landesgrenzen hinweg Maßstäbe setzen“.
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