Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) in Leipzig im Fall der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F sein Urteil. Die inzwischen 99 Jahre alte F. wendet sich gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen. Das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein verhängte im Dezember 2022 eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Az. 5 StR 326/23)
F. hatte 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Lager Stutthof bei Danzig gearbeitet. Dort hielt die SS mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen, etwa 65.000 starben. Dem BGH stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Arbeit als Sekretärin in einem solchen Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord verurteilt werden kann.
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