Auflagen für Landwirte: Brüssel setzt Zugeständnisse beim Brachland-Anteil durch

Brüssel macht Zugeständnisse an die Landwirtschaft. Die Kommission beschloss dem EU-Amtsblatt zufolge eine Ausnahme von Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen.

Die EU-Kommission setzt Zugeständnisse an Landwirtinnen und Landwirte durch. Brüssel entschied im Alleingang über eine Ausnahme von Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. Die Regelung soll durch eine Mindestvorgabe für den Anbau von Zwischenfrüchten ersetzt werden. Der Deutsche Bauernverband begrüßte die Entscheidung, den Grünen in der Bundesregierung geht die Ausnahme zu weit.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden. Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung abzusichern.

Die Ausnahme soll nun bis Ende des Jahres verlängert werden, Brüssel führt allerdings eine Ersatzvorgabe ein: Landwirtinnen und Landwirte erfüllen demnach die Vorgabe, wenn sie „einen Mindestanteil von vier Prozent ihrer Anbauflächen für nichtproduktive Flächen und Merkmale“ nutzen, hieß es der Veröffentlichung vom Dienstag. Dazu gehören neben brachliegenden Flächen auch der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wie Linsen, Erbsen und Bohnen oder Zwischenfrüchten.

Ursprünglich hatte Brüssel für die stickstoffbindenden Pflanzen einen Mindestanteil von sieben Prozent der Ackerflächen vorgeschlagen, was Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) begrüßte. Mit der Absenkung auf vier Prozent schieße die Kommission jedoch über das Ziel hinaus, kritisierte Özdemir vergangene Woche, als die neuen Pläne bekannt wurden. ,In einer ersten Abstimmung hatte sich Deutschland am Freitag deshalb enthalten. Auch weitere EU-Länder enthielten sich, eine Mehrheit kam nicht zustande. Die Kommission ist für die Entscheidung nach geltendem EU-Recht jedoch nicht auf die Zustimmung der Mitgliedstaaten angewiesen. Sie kann die Pläne im Alleingang durchsetzen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach am Dienstag von einem „überstürzten und unreifen Beschluss“. Die Vorgabe müsse die Artenvielfalt schützen, von der langfristig auch die Produktivität der Landwirtschaft abhänge, erklärte Lemke. Sie werde sich dafür einsetzen, dass die Ausnahme in dieser Form in Deutschland nicht umgesetzt wird.

Der Deutsche Bauernverband forderte hingegen, „jede Gelegenheit für mehr Vereinfachung“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zu nutzen. Generalsekretär Bernhard Krüsken erklärte, die Bundesregierung müsse „bis spätestens Ende Februar“ eine Entscheidung treffen, damit sich die Landwirtinnen und Landwirte noch für das laufende Anbaujahr auf die neuen Regeln einstellen könnten. „Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an“, betonte Krüsken.

In mehreren europäischen Ländern gehen Landwirtinnen und Landwirte seit Wochen gegen die Agrarpolitik ihrer Regierungen und Vorgaben aus Brüssel auf die Straße. Frankreichs Regierung stellte den Bauern daraufhin unter anderem Ausnahmen von den EU-Umweltauflagen in Aussicht.
© AFP

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