100.000 Stunden Mehrarbeit: Richter warnen vor Folgen des Cannabis-Gesetzes

Vor der Abstimmung im Bundesrat zu Teil-Legalisierung von Cannabis hat der Deutsche Richterbund (DRB) eindringlich vor einer Überlastung der Justiz gewarnt.

Vor der Abstimmung im Bundesrat zur Teil-Legalisierung von Cannabis haben Kritiker vor den negativen Folgen gewarnt und Nachbesserungen an den Plänen der Bundesregierung gefordert. Der Deutsche Richterbund (DRB) bemängelte am Donnerstag vor allem die geplante Amnestieregelung für Cannabis-Delikte, die zu einer Überlastung der Justiz führen könnte. Unionspolitiker äußerten die Hoffnung, dass der Bundestag das Gesetz am Freitag in den Vermittlungsausschuss überweist und dadurch sein Inkrafttreten verzögert.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, warnte vor einer massiven Belastung des Justizwesens. „Mit der geplanten Amnestieregelung im Cannabisgesetz kommen mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein auf die Staatsanwaltschaften zu“, erklärte Rebehn. Nach Angaben der Justizverwaltungen der Länder müssten bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden. Dadurch würden hunderte Justizjuristen „durch eine rechtsstaatlich nicht gebotene Amnestieregelung über Monate für andere Aufgaben blockiert“.

Besonders aufwändig sei das Verfahren bei den sogenannten Gesamtstrafen, erklärte der DRB-Bundesgeschäftsführer. Wenn ein Täter wegen Cannabisbesitzes und anderer Straftaten verurteilt worden sei, müsse das Gericht nun neu bewerten und entscheiden, wie hoch die Strafe ohne das wegfallende Cannabisdelikt festzusetzen sei.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch betont, dass er an der vom Richterbund kritisierten Amnestieregelung festhalten will. Es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen im Gefängnis bleiben müssten, obwohl Cannabis legalisiert worden sei, sagte der Minister.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. ,Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Vorlage. Landespolitiker aus mehreren Bundesländern kündigten bereits Ende Februar an, das geplante Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dabei muss die Länderkammer nicht zustimmen. Sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Inkrafttreten verzögern würde.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußerte die Hoffnung, dass sich im Bundesrat für einen solchen Schritt eine Mehrheit findet. „Der Bundesgesundheitsminister ignoriert die eindringlichen Warnungen, die aus der Ärzteschaft, der Polizei und der Justiz kommen“, sagte Laumann der „Rheinischen Post“. Er verwies auf die Gesundheitsgefahren durch Cannabis. „Ich halte das Cannabisgesetz nach wie vor für einen schweren Fehler“, ergänzte er.

CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte die prinzipielle Ablehnung des Gesetzes durch seine Partei. „Wir sind und bleiben dagegen“, sagte er den Sendern RTL und ntv. „Wir halten das für grundfalsch, jetzt Rauschgifte in Deutschland freizugeben.“ Auch aus persönlicher Erfahrung sei er von der Wirkung von Cannabis nicht überzeugt: „Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan. Es war furchtbar.“

Der Deutsche Städtetag forderte, das Gesetz grundlegend nachzubessern. „Wir werden die komplexen Regeln des Cannabisgesetzes nicht intensiv und schon gar nicht flächendeckend kontrollieren können“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Funke-Zeitungen vom Donnerstag. ,Lewe verwies auf die Bestimmung, wonach im 100-Meter-Kreis um Schulen, Spielplätze und Sportstätten kein Cannabis konsumiert werden darf. Dies würde hunderte bis tausende Verbotszonen in den Städten schaffen, die kontrolliert werden müssten.

Auch der Deutsche Landkreistag warnte vor einem großem Aufwand für die Umsetzung der Teil-Legalisierung. „Es ist unklar, wie viele Anbauvereinigungen entstehen und kontrolliert werden müssen“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert.“
© AFP

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