Auslöser war ein Streit zwischen der AfD und den anderen Fraktionen über die Tagesordnung. CDU und BSW wollen mit einem Antrag zur Geschäftsordnung das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten ändern, um einen Abgeordneten der AfD auf dem Spitzenposten zu verhindern. Mit der Streitfrage wird sich nun der Thüringer Verfassungsgerichtshof befassen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, warf dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler vor, er habe am Donnerstag „die Verfassung an mehreren Stellen gebrochen“ und Rechte der Abgeordneten verletzt. Deshalb werde das Verfassungsgericht angerufen mit dem Ziel einer einstweiligen Anordnung.
Die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft ist, hat laut Geschäftsordnung als stärkste Fraktion zunächst das Vorschlagsrecht für den Posten. Die Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Linke lehnen allerdings einen AfD-Politiker an der Spitze des Parlaments ab.
CDU und BSW wollten noch vor der Wahl mit einem Antrag eine Änderung der Geschäftsordnung erreichen, so dass bereits vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Nach der bisherigen Regelung ist das in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion vorbehalten.
Die AfD hingegen beharrt auf der Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung. Über deren Änderung kann nach ihrer Auffassung nur nach der Konstituierung des Landtags und der Wahl eines Präsidenten abgestimmt werden. Treutler unterbrach die Sitzung wegen des Streits mehrfach und lieferte sich teils heftige Wortgefechte mit Vertretern der anderen Fraktionen.
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