Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar gab dem Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, mit einer Entscheidung am Freitagabend klare Regeln für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Parlaments vor. Die Abgeordneten können demnach noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern. Die konstituierende Landtagssitzung, die am Donnerstag unterbrochen worden war, wird am Samstag fortgesetzt.
Treutler hatte sich auf der von Tumulten überlagerten ersten Sitzung des neugewählten Parlaments am Donnerstag geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Das betrifft insbesondere einen Antrag der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Damit soll erreicht werden, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können.
Der Alterspräsident begründete die Ablehnung einer Debatte damit, dass der neue Landtag endgültig mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert sei und sich erst danach mit Anträgen zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof.
Das Gericht verpflichtete Treutler per einstweiliger Anordnung, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten über die Tagesordnung abstimmen zu lassen. “Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig”, hieß es in der Erklärung. Die Thüringer Verfassung treffe “keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen”. Die Abgeordneten hätten aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und deren Reihenfolge festzulegen.
Nach der bisherigen Regelung ist das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion und damit aktuell der AfD vorbehalten, welche die Landtagswahl vor knapp vier Wochen gewonnen hatte. CDU, SPD, BSW und Linke lehnen einen AfD-Politiker als Landtagspräsidenten jedoch ab. Bei einer Änderung der Geschäftsordnung könnte die vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestufte AfD dieses bislang exklusive Vorschlagsrecht verlieren.
Die CDU-Fraktion sieht sich durch die Entscheidung “vollumfänglich” in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht habe damit “das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Alterspräsidenten eindeutig festgestellt” und die Rechte des Parlaments und der Abgeordneten gestärkt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl.
Linksfraktionschef Christian Schaft erklärte, die Entscheidung setze “den Demokratiefeinden von rechtsaußen ein klares Stoppschild, die versucht haben, den Landtag durch Tricks und taktische Manöver zu chaotisieren”. Auch die SPD-Fraktion begrüßte, dass der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung der Antragsteller einstimmig gefolgt sei.
Am Samstag wird die Landtagssitzung fortgesetzt. Die CDU nominierte ihren Abgeordneten Thadäus König als Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Die AfD schlug dafür die Abgeordnete Wiebke Muhsal vor. Erst mit der Wahl der Parlamentsspitze ist der Landtag voll arbeitsfähig.
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