Außerdem ordnete die Kammer eine Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit kommt der 34-Jährige auch nach Verbüßung der Haftstrafe nicht in Freiheit.
Laut Anklage bot der Angeklagte seinen insgesamt 18 Opfern jeweils Getränke an, in die er sogenannte K.O.-Tropfen gemischt hatte. Als sie bewusstlos waren, übte er an den Frauen ungeschützten Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr aus. Dabei fertigte er Film- und Bildaufnahmen von seinen Handlungen an.
In einem Fall beging der 34-Jährige die Tat laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Man. In einem weiteren Fall war er außerdem des sexuellen Missbrauchs eines Kinds in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischen Materials angeklagt.
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