Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr), inwieweit Eltern bei Sägearbeiten für den Weihnachtsbasar eines Kindergartens unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der Kläger ist Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens in Thüringen. (Az. B 2 U 10/21 R)
Für den dortigen Weihnachtsbasar 2017 schnitt er auf seinem Privatgrundstück Baumscheiben. Dabei geriet seine linke Hand in die Kreissäge, wodurch er den Mittel- und den Ringfinger verlor. Die beklagte Unfallkasse lehnte es ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des Vaters ab.
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