Der Halle-Attentäter Stephan B. muss sich seit Donnerstag wegen einer Geiselnahme in einer Haftanstalt in Sachsen-Anhalt erneut vor Gericht verantworten. Nach der Verlesung der Anklage habe sich der Angeklagte geständig eingelassen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stendal. Anschließend wurden Aufnahmen der Videokameras abgespielt. Der Prozess findet nicht in Stendal, sondern in einem Hochsicherheitssaal des Landgerichts Magdeburg statt.
Am 9. Oktober 2019 hatte der rechtsextreme Stephan B. versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der selbstgebauten Waffen, die B. für die Tat konstruiert hatte. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt.
B. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und verbüßte seine Haft zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg. Dort nahm B. im Dezember 2022 zwei Justizbeamte als Geiseln und bedrohte sie mit einem selbstgebastelten schussfähigen Gegenstand. Er wurde damals von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Für den Prozess in Stendal wurden zunächst sieben weitere Termine bis zum 29. Februar angesetzt.
Nach der Geiselnahme wurde B. nach Augsburg in Bayern verlegt, wo er einem Medienbericht zufolge ebenfalls Mitarbeiter angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er erneut verlegt.
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