Die Anklage gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular wird vor dem Landgericht Halle verhandelt. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt laut Mitteilung vom Donnerstag und gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.
Ursprünglich hatte das Landgericht entschieden, dass das Hauptverfahren am Amtsgericht Merseburg geführt werden soll. Das sah das OLG nun anders und begründete seine Entscheidung mit der besonderen Bedeutung des Falls und dem großen öffentlichen Interesse, da der Angeklagte für die AfD an herausgehobener Stelle tätig sei.
Die Staatsanwaltschaft Halle klagte Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen an. Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NDSAP war.
Das Landgericht muss nun über einen Termin für eine Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen entscheiden. Das Gericht hatte die Anklage gegen Höcke im September zugelassen, sich aber für nicht zuständig erklärt. Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen, erklärte das Landgericht damals.
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