Abgelehnte Impfungen: Geldstrafe für Soldaten in Sachsen-Anhalt rechtskräftig

Eine gegen einen Bundeswehrsoldaten in Sachsen-Anhalt wegen Verweigerung mehrerer Impfungen verhängte Geldstrafe ist rechtskräftig. Der Soldat zog vor dem Landgericht Stendal seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gardelegen zurück.

Eine gegen einen Bundeswehrsoldaten in Sachsen-Anhalt wegen Verweigerung mehrerer Impfungen verhängte Geldstrafe ist rechtskräftig. Der Soldat zog vor dem Landgericht Stendal am Dienstag seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gardelegen zurück, wie ein Landgerichtssprecher sagte. Das Amtsgericht hatte ihn im August wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt. In dem Berufungsprozess am Landgericht Stendal gab die Vorsitzende Richterin nach Angaben des Sprechers zu erkennen, dass für den Soldaten wenig Aussicht auf Erfolg bestehe.

Den Angaben zufolge hatte der im Gefechtsübungszentrum in Letzlingen stationierte Soldat im Dezember 2021 eine Coronaimpfung und im März 2022 weitere Impfungen unter anderem gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis B verweigert. Wegen der verweigerten Coronaimpfung wurde er damals freigesprochen. Hier war unklar, ob zu diesem Zeitpunkt bereits ein rechtsgültiger Befehl vorgelegen hatte.
© AFP

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