Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist der Haftbefehl gegen den Angeklagten am Freitag aufgehoben worden. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, kann nach Vernehmung eines Hauptbelastungszeugen am Dienstag nicht von mehr von einem „dringenden Tatverdacht“ des Angeklagten ausgegangen werden. Damit liege kein Haftgrund mehr vor.
Der Angeklagte Peter St., damals eine Größe in der örtlichen Skinheadszene, soll laut Staatsanwaltschaft den bereits verurteilten Haupttäter des Brandanschlags vom 19. September 1991, Peter S., beeinflusst haben. Er muss sich deshalb wegen Mordes und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen verantworten.
Der Hauptbelastungszeuge habe am Dienstag jedoch angegeben, dass der Angeklagte nicht konkret zu einem Brandanschlag aufgerufen habe, wie die Sprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts in Rheinland-Pfalz weiter sagte. Damit ergebe sich kein dringender Verdacht einer sogenannten psychischen Beihilfe.
Der Senat entsprach demnach dem Antrag des Verteidigers, der eine Haftentlassung für den Angeklagten gefordert hatte. Der Prozess laufe nun mit der Beweisaufnahme wie geplant weiter, fügte die Sprecherin hinzu. St. war im Juni festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Der Haupttäter S. war im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte in der Nacht auf den 19. September 1991 den Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis verübt. Bei der Gewalttat wurde der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah getötet.
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