Vuillard-Gemälde darf im Clemens Sels Museum Neuss bleiben

Das Gemälde „La Promenade. Le square des Batignolles“, 1898/99 von Édouard Vuillard, ist nun in einem symbolischen Akt an das Clemens Sels Museum Neuss übergeben worden. 

Neuss – Nach der Restitution des Gemäldes an die Erben Dorvilles im Jahr 2021 hat jetzt eine Entschädigungsvereinbarung den Verbleib in der Sammlung des Museums gesichert. An der Veranstaltung nahmen Bürgermeister Reiner Breuer, Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephanie Tasch, Fachbereichsleiterin Förderung, Kulturstiftung der Länder, und Dr. Uta Husmeier-Schirlitz, Direktorin des Clemens Sels Museums Neuss, teil.

„Es ist großartig, dass das Gemälde „La Promenade. Le square des Batignolles“ im Jahr 2021 durch die aufwendige Erforschung der Geschichte des Gemäldes an die Erbinnen und Erben von Armand Dorville zurückgegeben werden konnte. Nun freue ich mich, dass das Gemälde dank des offenen Austauschs mit den Nachlassnehmenden weiterhin im Clemens Sels Museum Neuss ausgestellt wird und somit der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist“, betont Bürgermeister Reiner Breuer.
Sehr dankbar für das konstruktive Verhalten der Nachlassnehmer des jüdischen Rechtsanwalts und Kunstsammlers Armand Dorville freut sich Uta Husmeier-Schirlitz, Direktorin des Clemens Sels Museum Neuss, mit ihrem Team darüber, dass das Gemälde „La Promenade. Le square des Batignolles“ von Édouard Vuillard in der Sammlung des Museums bleiben kann. „Aufgrund der Bereitschaft der Erbinnen und Erben von Armand Dorville ist es gelungen, das einzige Gemälde von Vuillard in der über die Grenzen des Landes hinaus bekannten Sammlung zur Kunst des Symbolismus im Clemens Sels Museum Neuss zu sichern. Wir verbinden mit diesem Erhalt des Werkes für die Öffentlichkeit zugleich die Verpflichtung seine besondere Geschichte sichtbar zu machen, damit es zu einem Beispiel für gelebte Erinnerungs- und Aufarbeitungskultur wird“, hebt Uta Husmeier-Schirlitz, Direktorin des Clemens Sels Museum Neuss hervor.

Die Stadt Neuss hat sich dank des Entgegenkommens der Erbinnen und Erben erfolgreich auf eine Entschädigungsvereinbarung einigen können. Mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kulturstiftung der Länder wurde eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro gezahlt. Tausende von Kunstwerken aus dem Besitz verfolgter und deportierter Jüdinnen und Juden kamen im Zuge der antisemitischen Gesetze, die in Frankreich von der Vichy-Regierung 1940 erlassen und in der Folgezeit durchgesetzt wurden, aus Not oder Zwang in den Kunsthandel oder in Auktionen. Das Gemälde „La Promenade. Le square des Batignolles“ von Édouard Vuillard war eines der rund 400 Kunstwerke aus der Sammlung des jüdischen Rechtsanwalts und Kunstsammlers Armand Dorville (1875-1941), die 1942 in Nizza versteigert wurden.

Ohne Kenntnis des Unrechts, das den Erbinnen und Erben Dorvilles im Kontext der Versteigerung der Sammlung widerfuhr, wurde das Gemälde im Jahr 1962 von der damaligen Direktorin, Dr. Irmgard Feldhaus, von der Galerie Berri-Lardy et Cie in Paris mit Unterstützung des Landes NRW für das Clemens Sels Museum Neuss erworben. „Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber neues Unrecht kann verhindert werden. Das gilt gerade beim NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern. Restitution ist nach wie vor eine der großen Aufgaben unserer Zeit. Die Rückgabe des Gemäldes ‚La Promenade. Le square des Batignolles‘ ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, dass es gelingen kann, eine faire und gerechte Lösung zu finden und gleichzeitig das Gemälde weiter für Besucherinnen und Besucher im Clemens Sels Museum Neuss zugänglich zu machen“, so Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

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