Rhein-Kreis Neuss – In speziellen Trainings bereiten sich all jene, die im Außendienst eingesetzt werden, daher mehrmals jährlich auf spezielle Einsatzsituationen vor. Jetzt war es wieder soweit. In der Forstenberghalle in Meerbusch-Lank trainierten die Ordnungsamt-Mitarbeiter den Umgang mit sogenannten Handfesselsystemen („Handschellen“). Vermittelt wurden dabei grundlegende Techniken ebenso wie rechtliche Grundlagen. Die Trainings dienen dazu, Gefahren wie zum Beispiel tätliche Angriffe abwehren zu können.
Vor Ort machte sich auch Kreisdezernent Martin Stiller ein Bild von den Trainingsinhalten. „Ziel ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich auf Situationen, die im Einsatzalltag auftreten können, vorbereitet sind, um sicher zu agieren und auch in brenzligen Situationen unverletzt zu bleiben“, betont er. „In den Trainings werden daher auch bereits angeeignete Techniken und Inhalte bewusst wiederholt. Die stetige Wiederholung der Techniken ist notwendig, um das Erlernte in einer Einsatzsituation unter Stress abrufen zu können.“
Der Außendienstpool des Amtes für Sicherheit und Ordnung im Rhein-Kreis Neuss umfasst 18 Mitarbeiter. „Im Jahresverlauf gibt es vier themenbezogene Einsatztrainings sowie acht Selbstverteidigungstrainings, die ebenfalls der stetigen Wiederholung und somit der Verfestigung der Eingriffstechniken dienen“, erklärt Amtsleiter Marcus Mertens. Die Teilnahme an den Schulungen ist verpflichtend für die Mitarbeiter, die dem Außendienstpool angehören.
Die Lehrgänge sind physisch anspruchsvoll und verlangen körperliche Fitness und Beweglichkeit, die in verschiedenen Szenarien und simulierten Einsätzen aktiv unter Beweis gestellt werden müssen. In den Trainings erfolgt zudem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über aktuell auftretende Phänomene und Gefahren, die im täglichen Einsatz auftreten können. Auch dies hilft, auf spezielle Einsatzsituationen bestmöglich vorbereitet zu sein und somit adäquat reagieren zu können. Die Dauer der jeweiligen Trainings liegt je nach Inhalt und Schwerpunkt zwischen vier und 16 jeweils 45 Minuten dauernden Unterrichtseinheiten, die entsprechend auf Trainingstage verteilt werden.
Das „Ordnungsamt“ ist für die Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichen Ämtern beim Kreis sowie bei den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde wahrgenommen werden. Dabei ist zu unterscheiden, was in die Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss fällt und für welche Tätigkeiten und Angeboten die Städte und die Gemeinde zuständig sind.
Das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss ist für Aufgaben zuständig, die überörtlich im Sinne der Bürger kostengünstiger zu lösen sind. Hierzu zählen beispielsweise das Rettungswesen, der Katastrophenschutz, die Bekämpfung von Schwarzarbeit, das Sprengstoffwesen, die Erteilung einer Erlaubnis zur Jagd, die Fischereiprüfung und die Aufsicht über die Schornsteinfeger. In der Bevölkerung bekannteste Beispiele für „Ordnungsämter“ auf Kreisebene sind das Straßenverkehrsamt und das Gesundheitsamt.