Münster – Das gilt zunächst vor allem für die Bereiche Nordstraße ab „Am Kreuztor“ bis zur Coerdestraße sowie Maximilianstraße ab Hoyastraße. In der Woche vom 27. Januar bis zum 2. Februar 2025 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung der Stadt Münster zunächst Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld aussprechen. Ab Montag, 3. Februar 2025, müssen alle, die ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen, mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen. Die Maßnahme soll in den erwähnten Bereichen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und Bewegungsfreiheit insbesondere für Fußgänger und Schulkinder beitragen.