Jüchen – Mit dem Programm unterstützt der Verein die Sanierung von lokal, regional und national bedeutsamen Kulturdenkmälern in Deutschland sowohl finanziell als auch durch fachliche Qualifizierung. Zur Umsetzung des Programms unterstützte Airbnb den Verein im letzten Jahr mit einer Spende von über knapp 1,5 Millionen Euro.
Am 14. August 2023 besuchte Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Schloss Dyck in der Nähe von Düsseldorf, um sich über die Arbeit von Schlösser und Gärten und die Zusammenarbeit mit Airbnb zu informieren. Strukturförderung und Nachhaltigkeit standen im Mittelpunkt des Treffens.
Wirtschaftsministerin Neubaur: „Kulturelle Angebote, wie das historische Schloss Dyck, sind Tourismusmagnete und ziehen Menschen nach Nordrhein-Westfalen. Solche Übernachtungsangebote, die Geschichte erlebbar machen und zugleich zum Erhalt unserer Denkmäler beitragen, sind ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Tourismus. Mit dem Ziel, Schloss und Parkanlage bis 2026 klimaneutral zu betreiben, zeigt die Stiftung Schloss Dyck, wie die Transformation in der Tourismusbranche gelingt.“
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Kulturtourismus in NRW bieten reichlich Potential und sind vielfältig. Gemeinsam diskutierten Ministerin Neubaur und Vertreter:innen von Schlösser und Gärten und Airbnb, wie dieses Potential genutzt werden kann, um einen nachhaltigen Tourismus in der Region zu fördern. Wie sich Denkmäler im ländlichen Raum durch die touristische Erschließung und Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten besser erhalten lassen, war ebenfalls Thema des Austauschs.
“Vor allem in ländlichen Regionen sind historische Gebäude meist wichtige, identitätsstiftende Standortfaktoren, die Interesse wecken und zur touristischen Belebung beitragen“, erläutert Jens Spanjer, Vorsitzender des Vereins Schlösser und Gärten.
“Dank der Spende von Airbnb konnten wir ein inhaltlich fokussiertes und unbürokratisches Förderprogramm auf den Weg bringen.Ein wichtiger Beitrag zum Denkmalschutz und zum Erhalt unseres baulichen kulturellen Erbes, welches durch die touristische Nutzung erlebbar gemacht wird.“
“Die zahlreichen Projekteinreichungen für die erste Förderrunde haben gezeigt, dass es großen Bedarf für den Erhalt des kulturellen Erbes in Deutschland gibt. Deren Erschließung für den Kulturtourismus kann über die Förderrunde hinaus bei einer langfristigen Finanzierung helfen und so auch die Attraktivität und wirtschaftliche Stärke ländlicher Regionen steigern. Wir freuen uns, dass sich auch das Land NRW um die Instandhaltung historischer Bauten und die Förderung des Kulturtourismus bemüht und mit dem Besuch der Ministerin das Interesse am Förderprogramm verdeutlicht”, sagt Kathrin Anselm, Geschäftsführerin bei Airbnb für die DACH, CEE und CIS-Regionen.
Die Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten in kulturhistorisch bedeutenden Monumenten ist groß und scheint weiter zu wachsen, so findet man auf Airbnb zunehmend Angebote in historischen Gebäuden.
In diesem Zusammenhang ist auch Schloss Dyck ein gutes Beispiel, die neun Gästezimmer in der Remise der Schlossanlage erfreuen sich steigender Nachfrage. Dabei können Gäste nicht nur das Wasserschloss mit seinen drei Vorburgen und die von Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck vor 200 Jahren geschaffenen Gartenlagen erleben, sondern sich auch über die klimaneutrale Schloss- und Parkanlage der Stiftung Schloss Dyck informieren und somit nachhaltigen Tourismus hautnah erleben.
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Denkmalerhalt und Kulturtouristische Nutzung Historischer Bauten“ wurden durch den Verein Schlösser und Gärten in Deutschland in einem zweistufigen Auswahlverfahren bereits sechs finale Projekte nominiert. Zahlreiche engagierte Projektanträge gingen für die erste bundesweite Förderrunde ein, von Schloss und Gutshaus über Stiftsgebäude und Mühle bis hin zu einem sehr außergewöhnlichen Hühnerstall.
Die zweite Periode für das Förderprogramm „Denkmalerhalt und Kulturtouristische Nutzung Historischer Bauten“ des Vereins „Schlösser und Gärten in Deutschland e. V.“. beginnt am 21. August 2023. Private Eigentümer:innen, Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen im Besitz historischer Gebäude können sich dann erneut um eine finanzielle Förderung bewerben.