Krefeld – Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, die von der örtlichen Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt werden. Für das Amt bewerben können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Alter von 25 bis 75 Jahren. Sie sollen im Schiedsamts-/Stadtbezirk wohnen.
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ihr Amt versehen die Schiedspersonen ehrenamtlich. Sie sollten in ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Recht im Krefelder Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Zimmer C257 oder unter Telefon 0 21 51 / 86 21 30.