Krefelds Innenstadtkoordinator sucht den Dialog

Blinkende Schriftzüge, abgeklebte Fenster, überdimensionierte Werbung - das ist in Krefeld in der Innenstadt verboten und seit vielen Jahren durch die Stadtverwaltung in der Werbeanlagensatzung und in den Gestaltungsleitlinien geregelt.

Krefeld – Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt Kontrollen bewusst ausgesetzt, um Innenstadthändler nicht zusätzlich zu belasten. Seit die Stabstelle Innenstadtkoordination im Mai des vergangenen Jahres ihren Dienst aufgenommen hat, ist das anders: Innenstadtkoordinator Thomas Brocker ist mit seinem Team auch in diesen Tagen wieder auf Ostwall, Hochstraße und Co. unterwegs, um Gebäude zu sichten und Gespräche mit Einzelhändlern zu führen. Das Vorgehen hat Konzept. Die Stabstelle Innenstadt möchte kooperativ wirken und Verstöße im Dialog regeln, um Vertrauen für weitere Themen zu schaffen. Erst, wenn nach Aufklärung nicht reagiert wird, werden die Einzelhändler bei der städtischen Stelle angezeigt und müssen mit Strafen rechnen.

Stabsstelle sucht den Dialog

„Wir erleben im Gespräch, dass viele Eigentümer die Werbeanlagensatzung und die Gestaltungsleitlinien nicht kennen, im Gegenzug aber sehr dankbar sind, wenn wir sie darüber informieren“, schildert Brocker. „Wir haben deswegen im letzten Jahr in mehreren Sprachen Informationsflyer in der Innenstadt verteilt. Auch aufsuchende Angebote halten wir für effektiv.“ Dass diese wirken, zeigen die Zahlen. Im vergangenen Jahr war die Stabstelle gegen Leuchtreklame vorgegangen. Mehr als 70 blinkende Anlagen verschwanden anschließend aus dem Stadtbild. Im Moment stehen 36 Geschäfte auf der Liste. Ausführlich dokumentiert die Stabsstelle den Zustand der Ladenlokale, klärt auf, hält besprochene Maßnahmen fest, kontrolliert erneut und sucht den Dialog.

Kooperativ

„Die Einzelhändler sind sehr kooperativ und reagieren in der Regel sofort. Beim letzten Rundgang haben wir zwölf Gespräche geführt, neun entsprechende Verstöße wurden im Nachgang kurzfristig durch die Einzelhändler beseitigt“, beschreibt Brocker. Oft gehe es dabei um zu stark beklebte Schaufenster, auch der Werbeanteil an vielen Imbissen, Kiosks und Geschäften sei häufig zu groß. Die Werbeanlagensatzung gibt zum Beispiel vor, dass Schriftzüge eine Höhe von 40 Zentimetern nicht überschreiten oder dass Werbeflächen maximal pro laufenden Schaufenstermeter nicht größer als 0,4 Quadratmeter sein dürfen. „Wir laufen nicht mit dem Maßband durch die Stadt, aber uns ist es wichtig, dass die Grundanmutung stimmt. Eine Werbeanlage muss immer zum Haus und zur Nachbarschaft passen“, so Brocker weiter. Grundsätzlich muss fast jede Werbeanlage durch die Stadt genehmigt werden. Für Inhaber macht es Sinn, sich deswegen vor der Anschaffung von Werbeanlagen mit der Innenstadtkoordination in Verbindung zu setzen, um sich zu Möglichkeiten beraten zu lassen und von Anfang an genehmigte Anlagen zu planen.

Besser miteinander als gegeneinander

Dass der kooperative Weg zeitintensiver sei und Veränderungen im Straßenbild länger auf sich warten lassen, nimmt die Stabstelle Innenstadt bewusst in Kauf. Denn im Dialog geht es nicht nur darum, über Verstöße zu sprechen, sondern auch, über Angebote aufzuklären. Die Stabsstelle bringt Informationen zu Förderprogrammen mit, berät selbst zu Umgestaltungsmöglichkeiten und stellt sich als Ansprechpartner bei jeglichen Anliegen rund um das Thema Innenstadt vor. „Am Ende gestalten wir Innenstadt alle gemeinsam“, sagt Brocker. „Das geht besser miteinander als gegeneinander.“

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