Krefeld – Sie begleiten und beraten junge Menschen bis 27 Jahre, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und IX beanspruchen können, aber auch deren Sorgeberechtigte. „Die betroffenen Personen und deren Familien haben ein Recht auf viele Leistungsansprüche von verschiedenen Institutionen. Häufig sehen sie sich dabei einem unübersichtlichen Verfahrensdschungel des Sozialgesetzes ausgesetzt. Unsere Aufgabe ist es, Orientierung zu geben und diese Verfahren zu erleichtern“, erklärt Michaela Roeren.
Die Rechtsgrundlage der Verfahrenslotsinnen formuliert Paragraph 10b des SGB VIII. Er gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet die Jugendämter, im Sinne einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe Teilhabe zu ermöglichen. Ab 2028 soll nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden werden. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sollen in den Jugendämtern zusammengeführt werden.
Wenn im Büro der zwei Krefelder Verfahrenslotsinnen das Telefon klingelt, melden sich meist Personen, die sich in einer sehr herausfordernden Lebenssituation befinden. Viel Zeit für oft langatmige bürokratische Prozesse haben sie nicht. Gleichzeitig ist eine bewilligte Leistung der Krankenkasse oder ein behindertengerechter Kita-Platz häufig wesentlich für die Entwicklung behinderter junger Menschen. Michaela Roeren und Kerstin Winkler sind hier die Expertinnen. Sie kennen Rechte, Ansprüche und zuständige Ansprechpartner. Sie leiten Hilfegesuche zu den passenden Lösungsansätzen. Typische Anliegen dabei sind: Widersprüche formulieren, eine Integrationshilfe beantragen oder Beratungsgespräche führen.
„Manchmal erklären wir, wo und wie ein Antrag gestellt werden sollte. Häufig übersetzen wir die nicht unterkomplex formulierten Inhalte bestimmter Schreiben. Wenn gewollt, begleiten wir Personen auch zu Gesprächen“, sagt Kerstin Winkler. Ihre Kollegin Michaela Roeren fügt hinzu: „Jedes Anliegen ist immer sehr individuell, es gibt kein Schema F. Hinzu sind die Verantwortungsbereiche nicht unkompliziert. Wir begleiten die Verfahren so lange, bis sie abgeschlossen sind.“
Die Begleitung der Verfahrenslotsinnen ist individuell, unabhängig und vertraulich, nach Wunsch auch anonym. Die kostenfreie Beratung gilt jungen Betroffenen mit Ansprüchen auf Eingliederungshilfe, deren Familien, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern und gesetzlichen Betreuern. Sie können sich telefonisch, per Mail und in persönlichen Gesprächen beraten lassen. Michaela Roeren ist unter Telefon 0 21 51 / 86 34 29 und via Mail an michaela.roeren@krefeld.de zu erreichen, Kerstin Winkler unter Telefon 0 21 51 / 86 27 47 und per Mail an kerstin.winkler@krefeld.de.