Krefelder Standesamt informiert über neues Namensrecht

Das Standesamt Krefeld weist darauf hin, dass ab dem 1. Mai 2025 das reformierte Namensrecht in Kraft tritt.

Krefeld – Zu den Neuerungen gehört unter anderem, dass Ehegatten und Eltern künftig einen Doppelnamen für sich oder ihr Kind wählen können. Zudem können Ehegatten nun einen Ehedoppelnamen auch nachträglich bestimmen. Nach einer Scheidung dürfen Kinder, mit altersabhängiger Zustimmung, den Namen des betreuenden Elternteils annehmen, volljährige Stiefkinder können den Namen des Stiefelternteils mit dessen Zustimmung annehmen. Hatten die Eltern bei Geburt des Kindes unterschiedliche Familiennamen, wurde also kein Ehename bestimmt oder festgelegt, so kann das volljährige Kind nun den Namen des anderen Elternteils annehmen. „Zu diesen, aber auch vielen weitere Änderungen in Bezug auf das Namensrecht können sich die Krefelder Bürgerinnen und Bürger gerne im Standesamt beraten lassen“, empfiehlt Dirk Bangel, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice.

„Die Beratungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem neuen Namensrecht nehmen wir natürlich ab 1. Mai in unseren Online-Terminkalender auf. Damit setzen wir unseren Weg zu einem modernen, bürgerfreundlichen Service konsequent fort“, sagt Dezernentin Cigdem Bern. „Das Angebot ergänzt unsere bestehenden digitalen Lösungen wie den Online-Traukalender, das Urkundenportal und die Videoberatung für Eltern – und macht den Zugang zu unseren Dienstleistungen noch einfacher und flexibler“. Erst vor Kurzem hat das Standesamt den Online-Terminkalender als neues Angebot eingeführt. Er steht zur Verfügung unter www.krefeld.de/de/buergerservice/standesamt-krefeld. Fragen zur OnlineBuchung kann man an die Service-Hotline unter 0 21 51 / 86 0 richten.

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