Krefelder Sportvereine: Soforthilfe für Energiekosten

Nach der Corona-Pandemie stellt die Energiekrise für Sportvereine in Krefeld eine weitere existenzielle Bedrohung dar. Die Kosten für Gas, Öl und Strom belasten die Vereinskassen.

Krefeld – Insbesondere Sportvereine mit eigenen Sportstätten stehen vor enormen finanziellen Herausforderungen. „Der Sport braucht daher Unterstützung auf allen Ebenen“, sagt Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung bei der Stadt Krefeld. „Viele Vereine können die zusätzlichen Belastungen aus eigener Kraft nicht auffangen.“ Die Stadt Krefeld stellt deshalb für den Haushalt 2023 einmalig 250.000 Euro als „Ad-Hoc-Hilfe Energie“ für Krefelder Vereine zur Verfügung, um Mehrkosten abzumildern und den Trainings- und Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Dieses Geld soll zusätzlich zur Preisbremse des Bundes für Gas und Strom und zum Landesprogramm „Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie“ Wirkung in Krefeld entfalten.

Alle Anträge werden gesammelt und im Anschluss dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt

Der Sportausschuss hat nun die Förderkriterien für die Hilfsgelder definiert. Demnach sollen die Vereine mittels eines niederschwelligen Antragsverfahrens schnelle Unterstützung zur Bewältigung der Krise erhalten. Als Grundlage werden die Verbrauchszahlen aus dem Jahr 2019 verwendet. Mehrverbräuche sind nicht förderfähig. Alle Anträge werden gesammelt und im Anschluss dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Antragsberechtigt sind die Vorstände gemeinnütziger Krefelder Sportvereine, die mindestens ein Jahr lang Mitglied des Stadtsportbundes sind. Entsprechende formlose Anträge sind bis zum 30. Juni an den Fachbereich Sport und Sportförderung zu stellen (E-Mail sport@krefeld.de). Beizufügen sind Nachweise über den Energieverbrauch und die Kosten für das Jahr 2019 sowie die aktuellen Preise für 2022/2023, zudem Kopien der Bescheide oder Anträge auf Drittmittel aus anderen Quellen. Förderfähig sind 80 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmengen aus dem Jahr 2019. Berücksichtigt werden Verbräuche für den Betrieb einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur, wie zum Beispiel Unterkünfte, Aufenthaltsräume oder die Geschäftsstelle. Die „Ad-hoc-Hilfe Energie“ wird nachrangig zu vergleichbaren Förderungen auf Landes- und Bundesebene sowie aus anderen Quellen gewährt. Rückfragen können an die Sportverwaltung unter sport@krefeld.de gerichtet werden.

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