Krefeld – Darauf weist der städtische Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz hin. Das Bundesnaturschutzgesetz legt für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September einen Schonungszeitraum zum allgemeinen Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen fest. In diesem Zeitraum ist es verboten, unter anderem Bäume außerhalb des Waldes, Hecken oder Gebüsche und weitere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind aber schonende Form- und Pflegerückschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig.
„Für viele Tiere bieten Hecken, Gebüsche und Bäume einen wertvollen Lebensraum und Schutz. Eingriffe in den Natur- und Lebensraum der Tierwelt sollen in diesem Zeitraum so gering wie möglich ausfallen, damit beispielsweise Vögel ungestört brüten können. Viele Vogelarten sind im Bestand gefährdet. Die Schonzeit ist also ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der Fauna in Krefeld“, erläutert Kathrin Gardner, Fachbereichsleiterin Umwelt und Verbraucherschutz. „Ich freue mich, dass die Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer darauf Rücksicht nehmen und so einen wertvollen Beitrag zum Biotopschutz und dem Erhalt der Biodiversität in der Stadt leisten.“ Sie verweist darauf, dass zum Beispiel Meisen ein natürlicher Fressfeind des Eichenprozessionsspinners seien. Wo Meisen nisten und sich der Raupen des Eichenprozessionsspinners als Nahrung bedienen, da kommt es zu weniger Nestbildung durch den Eichenprozessionsspinner in Bäumen. „Dieses kleine Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, einen natürlichen Kreislauf zu erhalten und zu schützen.“
Bei stärker beabsichtigten Rückschnittmaßnahmen ist beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz eine Befreiung zu beantragen. Fällungen von Bäumen in Hausgärten oder auf gärtnerisch genutzten Grundstücken dürfen zwar innerhalb des Schonungszeitraumes durchgeführt werden, hier ist jedoch die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld zu beachten. Bei einem Stammumfang ab 80 Zentimetern ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Weitere Informationen sind erhältlich beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz unter Telefon 0 21 51 / 86 44 29 sowie 86 44 32.
Beim Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) kann der bei den Pflegearbeiten anfallende Grünschnitt bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kostenfrei am Wertstoffhof der GSAK abgeben werden. Für größere Mengen steht die Grünschnittannahmestelle der EGN auf dem Bruchfeld zur Verfügung. Für Mengen bis 200 Kilogramm fallen sieben Euro an, Großanlieferungen werden mit 70,21 Euro pro Tonne abgerechnet. Darüber hinaus haben die Krefelder Bürgerinnen und Bürger im kommenden Monat die Möglichkeit, die mobile Grünschnittsammlung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zu nutzen. Am 15. März können in Hüls (Parkplatz Hölschen Dyk) sowie in Traar (Buscher Holzweg) Grünabfälle bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kostenfrei abgegeben werden. Eine Woche später, am 22. März, finden die Sammlungen in Fischeln (Marienplatz) und in Tackheide (Auf der Scholle) statt. Weitere Grünschnittsammlungen erfolgen am 29. März in den Ortsteilen Forstwald (Hermann-Schumacher-Straße), Lindental (Gießerpfad-Schule) sowie in Mitte (Parkplatz Weggenhofstraße). Die Annahme der Grünabfälle erfolgt an allen Standorten ausschließlich von 9 bis 12 Uhr.