Krefeld – Damit erfüllt sie den bundesweiten Rechtsanspruch, der ab dem Schuljahr 2026/2027 greift und anschließend jahrgangsweise erweitert wird. Außerdem soll kein Kind aus den höheren Grundschulklassen seinen bisherigen Platz wegen der gesetzlichen Neuregelung für i-Dötzchen verlieren. Um dabei rechtssicher und flexibel agieren zu können, schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) am 17. März eine moderate Anpassung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, Schulen und freien Trägern vor.
„Wir sind guten Mutes, nicht nur den Rechtsanspruch zu erfüllen, sondern bereits im kommenden Schuljahr allen Grundschülerinnen und Grundschülern einen Platz im Offenen Ganztag zur Verfügung stellen zu können, die einen solchen benötigen“, sagt Stadtdirektor und Bildungsdezernent Markus Schön. „Das ist eine tolle Nachricht für Krefeld und unterstreicht unseren Anspruch als familienfreundliche und bildungsgerechte Stadt.“
Diese Entwicklung hat insbesondere ein erheblicher Ausbau der Ganztagskapazität seit 2018 begünstigt. Damals hatte Krefeld noch 3.258 Plätze und 133 Gruppen, ab Sommer sind es 5.862 Plätze verteilt auf 242 Gruppen. Die Versorgungsquote ist seitdem von rund 41 auf 64 Prozent gestiegen. Jährlich werden durchschnittlich 15 neue Gruppen mit insgesamt 375 Plätzen geschaffen, vor allem durch bauliche Maßnahmen und personelle Aufstockung. „Dass wir nun dieses wichtige Etappenziel erreicht haben, ist das Ergebnis einer echten Kraftanstrengung“, meint Markus Schön. Er nennt exemplarisch das Bau- und Sanierungsprogramm „Krefeld macht Schule“, mit dem die Stadt seit 2018 rund 250 Millionen Euro in die Erneuerung der Schulinfrastruktur investiert hat. Davon haben im beträchtlichen Maße auch neue Mensen und Räumlichkeiten für OGS-Angebote profitiert.
Zum nächsten Schuljahr kommen in Krefeld abermals 375 neue Ganztagsplätze hinzu. Der Quote von 64 Prozent steht für 2026/2027 ein gemeldeter Bedarf von 67 Prozent gegenüber. Dieses Delta, das nach aktuellem Stand rund 160 Kinder betreffen würde, plant die Stadt bis zum neuen Schuljahr noch zu schließen. Hierzu empfiehlt sie dem Schulausschuss eine angepasste Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen, Trägern und Verwaltung. Im Kern beträfe die Neuregelung einerseits die Bandbreitenregelung. Diese besteht schon länger und erlaubt es, die herkömmliche Gruppengröße von 25 Kindern um einen Platz zu erweitern. Künftig könnte eine Gruppe noch um ein 27. Kind –ausschließlich mit Rechtsanspruch – ergänzt werden.
Außerdem würde eine vorübergehende Kurzbetreuung ermöglicht, was ebenfalls nur in Einzelfällen wirksam werden soll. Der Hintergrund: Manche Schulen verfügen zwar über die erforderlichen Räume für Ganztagsgruppen, nicht jedoch für die Mittagsverpflegung. Hier könnten neu eingerichtete Ganztagsgruppen einstweilen auch in Kurzform bis 14 Uhr angeboten werden. Diese Option richtet sich ausschließlich an Kinder des jeweiligen OGS-Angebots und ist nur mit ausdrücklichem Einvernehmen der Erziehungsberechtigten möglich. Ellen Schönen, Leiterin des Fachbereichs Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst, betont: „Diese Anpassungen kommen mutmaßlich nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zum Tragen. Dennoch sind sie möglicherweise nötig, um allen Kindern einen OGS-Platz zu gewähren und dabei rechtssicher zu agieren.“
Auch in den kommenden Schuljahren forciert die Stadt die gleichen Ausbauschritte wie in der jüngeren Vergangenheit. Ziel ist es, ein Angebot für rund 80 Prozent aller Grundschulkinder zu gewährleisten. Diese Zahl markiert den mutmaßlichen OGS-Bedarf und soll bis 2029 erreicht sein. Den Stellenwert der ganztägigen Betreuung in Krefeld untermauert auch die Finanzierungsstruktur. Im laufenden Schuljahr 2025/26 betragen die Gesamtkosten des Offenen Ganztags insgesamt 21,84 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte, 13,05 Millionen Euro, stammt aus kommunalen Mitteln, 9,82 Millionen davon sind freiwillig. Aufgrund fehlender landesrechtlicher Vorgaben und einer nicht auskömmlichen Finanzierung hat Krefeld gemeinsam mit vielen weiteren nordrhein-westfälischen Städten im Dezember vergangenen Jahres bei den Verwaltungsgerichten geklagt.




