Krefeld – Immer wieder finden sich Gräber, die nicht gepflegt oder verwahrlost sind. Die Friedhofsmitarbeitenden räumen diese Grabstätteneinschließlich der Grabsteine ab, ebnen sie ein und säen Rasen, um die Würde undOrdnung an diesem Ort der Stille zu wahren. Laut der Friedhofsatzung ist der KBK nicht verpflichtet, die abgeräumten Gegenstände und Pflanzen aufzubewahren. DieFachabteilung Friedhöfe weist im Amtsblatt Nr. 30 vom 25. Juli darauf hin, dass wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. Das Amtsblatt ist unter www.krefeld.de/de/presse/amtsblatt/ zu finden. Dabei sind jeweils der Friedhof mit Feld- und Grabnummer, sowie der Name erwähnt. Die Grabstätten sind innerhalb eines Monats wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum des KBK über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls an den KBK zurück.
Gleichzeitig sind bei zahlreichen Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch darüber informiert das Amtsblatt. Wer nutzungsberechtigt ist und die betroffene Grabstätte für weitere Beerdigungen freigeben möchte, kann sich innerhalb eines Monats schriftlich beim Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Fachabteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, 47805 Krefeld melden. Erfolgt keine Meldung, entfernen die Friedhofsmitarbeitenden die Grab- und Grabmalanlagen auf den Grabstätten. Die Grabmale gehen in das Eigentum des KBK über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.