Anmeldungen für Schulneulinge in Krefeld

Die offiziellen Anmeldungen für die Schulneulinge des kommenden Schuljahrs 2024/2025 an den Krefelder Grundschulen finden in der Woche vom 16. bis 20. Oktober 2023 statt.

Krefeld – Vorab haben alle Erziehungsberechtigten von Montag, 25., bis Freitag, 29. September, die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Grundschule telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie können dann einen persönlichen Anmeldetermin abstimmen oder werden über die von der Schule gewählten Anmeldetage informiert. Die Schulbüros sind im Regelfall montags bis freitags zwischen 8 und 10.30 Uhr besetzt. Schulpflichtig für das kommende Schuljahr werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind und bisher noch keine Schule besuchen.

Kind sollte zur Anmeldung mitkommen

Zur Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder haben alle Erziehungsberechtigten Anfang September eine Einzelaufforderung, einen Anmeldeschein und die Broschüre „Schulwegweiser 2024/2024″ mit einer Übersicht aller Krefelder Grundschulen. Ansonsten gilt die Bekanntmachung der Stadt Krefeld im Amtsblatt Nummer 37 vom 21. September als verbindliche Mitteilung. Eltern, die keine Anmeldekarte erhalten haben, sollten diese beim Fachbereich Schule unter Telefon 0 21 51 / 86 25 29 anfordern, da eine Anmeldung nur mit Vorlage der Karte möglich ist. Unbedingt mitzubringen sind bei der Anmeldung außerdem Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt oder sind geschieden, ist vom Anmeldenden ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten vorzulegen. Das schulpflichtig werdende Kind sollte zur Anmeldung mitkommen, damit es „seine“ zukünftige Schule schon ein wenig kennen lernen kann.

Anmeldegespräche erfolgen in den Schulen

Wenn Erziehungsberechtigte keine Möglichkeit haben, in der vorgenannten Zeit mit der Schule Kontakt aufzunehmen, steht ein einheitlicher Anmeldetermin für alle Grundschulen am Dienstag, 17. Oktober, von 16 bis 18 Uhr zur Verfügung. Der Fachbereich Schule empfiehlt jedoch, einen Termin abzustimmen, da so mehr Zeit zur Verfügung steht für ein erstes Gespräch zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und Kind. Die Anmeldegespräche erfolgen in den Schulen.

Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht

Die Wahl der Grundschule steht den Erziehungsberechtigten frei. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten über die Aufnahme. Insbesondere bei Grundschulverbünden, die aus Haupt- und Teilstandort bestehen, entscheidet die Schulleitung über die Klassenbildung. Ein Anspruch auf die Beschulung an einem Teilstandort besteht nicht.

Grundschulwegweiser beim Fachbereich Schule

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2018 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder können den Grundschulwegweiser beim Fachbereich Schule anfordern. Die Anmeldekarte erhalten sie in der gewünschten Grundschule.

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