Strafverfahren um Einsturz von Kölner Stadtarchiv vorläufig eingestellt

Mehr als fünfzehn Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten ist das Strafverfahren gegen vier Angeklagte vorläufig eingestellt worden.

Mehr als fünfzehn Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten ist das Strafverfahren gegen vier Angeklagte vorläufig eingestellt worden. Den Angeklagten wurde nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Geldauflage von 5000 Euro beziehungsweise 2000 Euro auferlegt, wie das Landgericht in Köln am Dienstag mitteilte. Die endgültige Verfahrenseinstellung erfolgt, sofern die Angeklagten die Geldauflagen bezahlen.

Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten in eine tiefe Baugrube gestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben. Das Landgericht Köln urteilte im Oktober 2018, dass der Einsturz auf einen gravierenden Fehler bei der Herstellung einer Schlitzwand in der Baugrube zurückzuführen war.

In einem ersten Prozess wurden 2018 zwei der Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Dabei handelte es sich um zwei Bauleiter. Ein ebenfalls angeklagter Bauüberwacher wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der vierte Angeklagte, ein Oberbauleiter, wurde in einem zweiten Prozess 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. ,Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob 2021 die Urteile gegen die zwei Bauleiter nach Revision der Staatsanwaltschaft auf. Die Urteile gegen die zwei anderen Angeklagten wurden auf eine Verfahrensrüge hin aufgehoben. Der Fall ging deshalb an das Kölner Landgericht zurück.

Das Landgericht erklärte nun mit Blick auf die Einstellung des Verfahrens, den Angeklagten hätte lediglich eine „mittelbare Verantwortlichkeit“ für das Unglück zum Vorwurf gemacht werden können. Den ursächlichen Schaden hätten vielmehr zwei weitere ursprünglich Mitangeklagte zu verantworten. Während einer von ihnen bereits starb, wurde der andere während des Strafprozesses 2018 wegen einer Erkrankung verhandlungsunfähig. Der Tatvorwurf gegen ihn sei heute verjährt, erklärte das Gericht.

Zudem sei auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gesunken, teilte das Gericht weiter mit. Der Einsturz des Stadtarchivs liege bereits mehr als 15 Jahre zurück. Da die technische Ursache des Einsturzes hinreichend aufgeklärt worden sei, fiele eine erneute Beweisaufnahme überschaubar aus. Es gebe auch keine wesentlich neuen Beweismittel. ,Die Geldauflagen sollen einem Förderverein des Stadtarchivs zugute kommen. Darüber hinaus sollen die Angeklagten auch die Auslagen der Nebenkläger übernehmen. Diese hätten allein in erster Instanz rund 58.000 Euro betragen.
© AFP

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