Angeklagt ist ein 38-Jähriger wegen Geldwäsche, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Er soll sich spätestens im April 2019 einer Gruppe angeschlossen haben, die das in Deutschland verbotene Hawala-Banking betrieb.
Dabei wird anonym gegen eine Provision Geld ins Ausland transferiert. Ein- und Auszahlungen können an beliebigen Orten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Auf diese Weise können Geldflüsse anonymisiert und die Herkunft der Gelder verschleiert werden.
Einzahlern sei es in diesem konkreten Fall möglich gewesen, in Deutschland Geld an Kuriere oder an Annahmestellen abzugeben, um Auszahlungen in der Türkei zu veranlassen. Mit dem an den Annahmestellen abgegebenen Geld seien Altgold und Edelmetalle gekauft worden, die anschließend in die Türkei gebracht und dort verkauft worden seien.
Spätestens ab Mai 2019 soll der Angeklagte eine dieser Abgabestellen betrieben haben. Zwischen Mai 2019 und Dezember 2020 soll er Zahlungstransfers in Höhe von mindestens 348 Millionen Euro abgewickelt haben. Bei den Transfers von rund 150 Millionen Euro davon sei er persönlich mit der Abwicklung befasst gewesen.
Für seine Dienstleistungen soll er 750.000 Euro Provision bekommen haben. Die Anklage wirft dem Mann zudem vor, im Dezember 2022 eine Maschinenpistole bei sich gehabt zu haben. Bis Mitte Oktober sind für den Prozess noch sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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