Essen – Die Planungen sehen ein Finanzvolumen von rund 3,9 Milliarden Euro bzw. rund 4 Milliarden Euro vor. Der Haushalt wächst innerhalb der nächsten Jahre um 250 Millionen Euro. Dem höheren Finanzvolumen stehen aber gleichzeitig höhere Ausgaben gegenüber. Von den 3,9 Milliarden Euro entfallen rund 2,3 Milliarden Euro auf Sozialleistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Das sind rund 107,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Dennoch beträgt der geplante Überschuss für das Jahr 2025 3,4 Millionen Euro, in 2026 ist ein Überschuss von 3,5 Millionen Euro geplant.
Trotz der Mehraufwendungen können wichtige Investitionen in den Bereichen Bildungs- und Sportinfrastruktur, Mobilität, Katastrophen- und Brandschutz oder Personal geleistet werden. Im gesamten Finanzplanungszeitraum, also in den Jahren 2025 bis 2029, werden insgesamt 2,7 Milliarden Euro investiert. Darin enthalten sind beispielsweise 965,4 Millionen Euro im Rahmen der Schulbauoffensive für Schulneubauten und Erweiterungsmaßnahmen inkl. Schulturnhallen, 569,2 Millionen Euro stehen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur inkl. ÖPNV und Radwege zur Verfügung, 199,6 Millionen Euro – und damit einen Höchstbetrag – für Investitionszahlungen an die Sport- und Bäderbetriebe (SBE) zur Stärkung des Sports in Essen. 188 Millionen Euro sind im Rahmen der Umsetzung der Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbedarfspläne veranschlagt.
Innerhalb der nächsten fünf Jahre müssen zur Finanzierung der geplanten Investitionen Kreditaufnahmen von fast 1,85 Milliarden Euro erforderlich. Nach Abzug der planmäßigen Tilgungsleistungen führt die notwendige Kreditaufnahme zu einem Anstieg unserer Verbindlichkeiten für Investitionskredite um rund 1,22 Milliarden Euro auf dann 3,4 Milliarden Euro.
Aktuell beträgt das Eigenkapital der Stadt Essen, und damit der Saldo aus Vermögen und Schulden, 95,5 Millionen Euro. Mit einer Eigenkapitalquote von 1,38 Prozent besteht ein extrem hohes Risiko für eine bilanzielle Überschuldung. Nach den Regeln des kommunalen Haushaltsrechts muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein und darf die Stadt nicht überschulden. Sollte sich die Höhe des Eigenkapitals um mehr als ein Viertel verringern, aktuell um rund 24 Millionen Euro, wäre die Stadt Essen verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.