Rhein-Kreis Neuss – Das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf mit dem entsprechenden Feststellungs- und Bewilligungsbescheid ist jetzt im Kreishaus eingegangen. Die Summe wird zusätzlich zu den bisherigen Unterstützungen durch Bund und Land zugeteilt.
Die Mittel werden für Kosten im Zeitraum zwischen 24. Februar 2022 und 31. Dezember 2024 gewährt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dankt dem Land für die finanzielle Unterstützung sowie die vollumfängliche Weiterleitung der Bundesmittel. Er betont, dass das Geld zur Deckung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten eingesetzt wird. „Hiervon profitieren auch die kreisangehörigen Kommunen, da dies bei der Berechnung der Höhe der Kreisumlage miteinbezogen wird.“