Düsseldorf – Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks 8 können bis zum 11. April 2024 schriftlich bei der Bezirksverwaltungsstelle 8, Gertrudisplatz 8, 40229 Düsseldorf, oder auch per E-Mail an Bezirksverwaltungsstelle.08@duesseldorf.de eingereicht werden. In der Fragestunde am 25. April trägt der Anfrager die Frage dann kurz vor. Dazu sind drei Minuten Zeit, es kann auch eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass daran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt. Die Fragen sind kurz zu halten, um eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.