Düsseldorf – Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks 2 können bis Dienstag, 16. April, schriftlich eingereicht werden an die Bezirksverwaltungsstelle 2, Grafenberger Allee 68, oder per Mail an bezirksverwaltungsstelle.02@duesseldorf.de. Die Fragen zu Themen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- oder anhörungsbefugt sein muss, sollten kurz gefasst sein und dürfen keine Wertungen enthalten. Fragen ohne Absenderangabe werden nicht behandelt.
In der Fragestunde besteht die Möglichkeit, die Frage in maximal drei Minuten vorzutragen und eine Zusatzfrage zu stellen. Ist die Fragenstellerin oder der Fragensteller nicht anwesend, gilt die eingereichte Frage als zurückgezogen. Ein Anspruch auf schriftliche Beantwortung besteht nicht.
Auch außerhalb der Einwohnerfragestunde können sich Bürgerinnen und Bürger gerne mit ihren Anliegen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle 2 wenden.