Badeverbot: Düsseldorfer Ordnungsamt kontrolliert Rheinufer

Das Baden in der Bundeswasserstraße ist seit August 2025 per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten.

Düsseldorf – Das Ordnungsamt hat am vergangenen Wochenende die verschiedenen Uferbereiche mehrfach überprüft. Dabei wurden 116 Menschen präventiv belehrt. In vier Fällen hat das Ordnungsamt Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Feuerwehr Düsseldorf ist über das Wochenende zu keinem Einsatz mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert worden.

Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.

Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht.

Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben: Sollte ein Notruf notwendig sein, kann dieser übermittelt werden, um den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Zielfahrt zu ermöglichen. Zudem enthalten die Schilder Verhaltenshinweise, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers für einen angenehmen Aufenthalt sorgen sollen – etwa durch das Entsorgen von Müll oder den Verzicht auf ein offenes Feuer.

Vom Badeverbot ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.

xity.de
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