Im Prozess um den Tod eines Neugeborenen hat das Landgericht im nordrhein-westfälischen Düsseldorf ein Urteil gegen einen diensthabenden Oberarzt gefällt. Der Angeklagte wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Das Neugeborene war laut Anklage kurz nach der Geburt an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben.
Verurteilt wurde der Arzt demnach wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie im Zusammenhang mit der Kindsmutter wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung beantragte lediglich, dass der Arzt kein Berufsverbot erhalten solle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die tödliche Geburt ereignete sich laut den Anklagevorwürfen im November 2021. Demnach erlitt die werdende Mutter während der Geburt in einer Klinik in Neuss bei Düsseldorf erhebliche Schmerzen und bat deshalb eine Ärztin und eine Hebamme um einen Kaiserschnitt.
Der Angeklagte habe als diensthabender Oberarzt entschieden, den inzwischen abgestellten Wehentropf – zur Verstärkung der Wehen – wieder zu aktivieren. Wenige Minuten später habe er die Hebamme angewiesen, die werdende Mutter bei der Geburt anzuleiten. Als auch dies zu keinem Erfolg führte, soll der Angeklagte eine Geburtszange eingesetzt haben.
Die an den Kopf des Kinds angelegte Zange soll von dessen Kopf mehrfach abgeglitten sein. Der Angeklagte habe dann entschieden, einen Kaiserschnitt vorzunehmen, hieß es in der Anklage. Demnach erlitt das Kind durch den Einsatz der Geburtszange ein Schädel-Hirn-Trauma, an dem es tags darauf starb.
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