Angeklagter in Cum-Ex-Verfahren in Bonn zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn einen weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn einen weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der 50-jährige Yasin Q., ehemals Vorstandsmitglied der Varengold Bank, wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem soll er 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften einnahm.

Vor dem Landgericht Bonn waren oder sind insgesamt elf Menschen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt; das Urteil am Dienstag war das achte. Bereits im Dezember 2022 war der Anwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt worden; er gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Banken und Investoren prellten den Staat damit jahrelang um Milliarden.

Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbare Steuerhinterziehung.

Q. sei zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 in vier Fällen „maßgeblich“ an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen, so das Landgericht Bonn am Dienstag. Damit wurden Steuererstattungen in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro beantragt. Ausgezahlt wurden „zu Unrecht“ mehr als 93 Millionen Euro. Q. habe „in Höhe von 1,5 Millionen Euro persönlich profitiert“.

Das Urteil ist Ergebnis eines Deals. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Zeugen hätten die Aussagen bestätigt, erklärte das Gericht.
© AFP

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