Bochum – Zur Teilnahme aufgerufen sind alle, die an der Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts interessiert sind – ob als bestehende Gruppe oder in Gründung. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Monate. Am Ende dieser Frist trifft eine Auswahlkommission die Entscheidung für das überzeugendste Konzept. Das ausgeschriebene Grundstück wird im Rahmen eines Erbbaurechts vergeben.
Alle Informationen zum Verfahren und den Ansprechpartnerinnen und -partnern bei der Stadt Bochum sind online unter www.bochum.de/grundstücke. Notwendige Unterlagen stehen hier zum Download bereit.