Im Prozess um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Angehörigen einer Todesschwadron in Gambia soll nach mehr als eineinhalb Jahren das Urteil verkündet werden. Das Oberlandesgericht in Celle tagt am Donnerstag in dem Fall des Beschuldigten Bai L., der als Fahrer zwischen 2003 und 2006 an drei Mordanschlägen beteiligt gewesen sein soll. Die Urteilsverkündung wird für den Vormittag erwartet.
In dem Strafverfahren muss sich das mutmaßliche ehemalige Mitglied einer für illegale Tötungen eingesetzten Einheit des gambischen Militärs verantworten. Bei einem ihrer Mordnschläge im Jahr 2004 starb ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP, der gambische Journalist Deyda Hydara.
Es wird erwartet, dass der Sohn Hydaras bei der Urteilsverkündung anwesend sein wird. Hydara war damals in seinem Auto am Rand der gambischen Hauptstadt Banjul erschossen worden. Der Angeklagte L. soll geholfen haben, Hydaras zum Anhalten zu bringen, und nach der Tat die Schützen in seinem Auto weggefahren haben.
Das westafrikanische Gambia wurde bis 2017 von Machthaber Yahya Jammeh regiert, in dessen 22-jähriger Herrschaftszeit kam es zu schwersten Menschenrechtsverletzungen. Laut Bundesanwaltschaft unterhielt Jammeh auch die als „Patrol Team“ oder „Junglers“ bezeichnete Todesschwadron, die sich aus Militärangehörigen zusammensetzte und zu der auch L. gehört haben soll.
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte Mitte November eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Am Freitag plädierte die Verteidigung auf Freispruch für L.. Er streitet eine Beteiligung an den Taten ab.
Der Beschuldigte kam 2012 als Flüchtling nach Deutschland und wurde im März 2021 in Hannover festgenommen. Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei dem Celler Verfahren um den weltweit ersten Prozess gegen mutmaßliche frühere Mitglieder von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland verhandelt wird.
Grundlage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auf dessen Basis auch dann verfolgt, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.
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