Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Rechte von Medienvertretern bei der Begleitung der Räumung eines Protestcamps durch die Polizei gestärkt. Es gab am Dienstag einem Eilantrag eines Radiojournalisten gegen von den Einsatzkräften verhängte Beschränkungen statt, denen zufolge der Zugang zu dem Areal nur in Begleitung der Polizei zu festgelegten Zeiten möglich war. Damit sei die grundgesetzlich geschützte Presse – und Rundfunkfreiheit verletzt worden.
Angesichts des öffentlichen Interesses an der Besetzung sowie Räumung des Geländes und „möglichen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Aktivisten“ komme einer ungehinderten Berichterstattung „auch wegen der damit verbundenen Kontrollfunktion der Medien gegenüber staatlichem Handeln ein besonders hoher Stellenwert zu“, erklärte das Gericht zur Begründung.
Die Polizeidirektion Hannover begründete die Zugangsbeschränkungen mit der Gefährdung durch im Einsatzgebiet stattfindende Baumfällarbeiten. Dies ließ das Verwaltungsgericht jedoch nicht gelten. Angesichts der Größe des Areals rechtfertigten „punktuelle“ Gefahrenquellen nicht, den Zugang zum gesamten Gebiet zu unterbinden. Darüber hinaus werde in jenen Bereichen, in denen der aktuelle Räumungseinsatz laufe, „voraussichtlich nicht gleichzeitig gerodet“.
Nach Angaben des Gerichts entfaltet die Entscheidung unmittelbar zunächst nur Rechtskraft zwischen dem klagenden Journalisten und der Polizei. Diese hob nach eigenen Angaben vom Dienstag aber die Beschränkungen allgemein auf und ließ Medienschaffende „auf eigene Gefahr“ in den Einsatzbereich. Sie empfahl diesen allerdings das Tragen von auffälligen Warnwesten und Helmen.
Hintergrund ist die Räumung eines Protestcamps von Aktivisten, die sich in der Leinemarsch in Hannover gegen den Ausbau einer Schnellstraße wehren. Sie errichteten in einen Waldstück unter anderem Baumhäuser. Die Polizei begann am Montag mit der Räumung. Am Dienstag wurde Beamten während des Einsatzes nach eigenen Angaben unter anderem mit Pyrotechnik beworfen.
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