Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar in Alheim seine Freundin erstochen hatte. Wegen einer schizodepressiven Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt davon überzeugt, dass seine Lebensgefährtin für seine – aus seiner Sicht – ausweglose Situation verantwortlich sei. Nachdem sie ins Bett gegangen war, stach er gegen 05.00 Uhr morgens mit einem 20 Zentimeter langen Messer gezielt in ihren Oberkörper. Die Frau verblutete innerhalb kurzer Zeit.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann ursprünglich wegen Mordes an. Das Gericht sprach ihn wegen seiner Schuldunfähigkeit frei und ordnete seine Unterbringung an.
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