Vor der ersten Beratung im Bundestag hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zuversichtlich gezeigt, dass mit der Reform des Einbürgerungsrechts mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland kommen. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sei für die Wettbewerbsfähigkeit „ein entscheidender Schlüssel“, sagte Faeser dem „Handelsblatt“ vom Donnerstag. „Wir werden die besten Köpfe nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können, mit allen demokratischen Rechten.“
„Hochqualifizierte Kräfte werden sich vor allem dann für Deutschland entscheiden, wenn wir ihnen auch die Perspektive geben, hier eine vollständige Heimat für sich und ihre Familie zu finden“, sagte Faeser. Durch die Reform sollen insbesondere Einbürgerungsfristen verkürzt und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich werden.
Große Bedenken hat die Union. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte dem „Handelsblatt“: „Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu verschieben.“ Der Zeitpunkt für das Vorhaben sei falsch. „Die Ampel-Regierung stellt in einer Lage, in der die irreguläre Migration deutlich zu hoch ist, einen gesellschaftlichen Konsens in Frage – und setzt ohne Not neue Anreize für Migration.“
Rhein forderte vor jeder Einbürgerung ein „eindeutiges Bekenntnis zu Israel“. Faeser zeigte sich offen dafür, die Kriterien zur Erlangung des deutschen Passes im parlamentarischen Verfahren weiter zu konkretisieren. Allerdings sehe die Reform bereits „strenge Maßstäbe“ vor, die eine Einbürgerung für diejenigen ausschließe, die Israel das Existenzrecht absprechen würden.
In dem Gesetzentwurf wird das bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung präzisiert. Er stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Grundsätzlich soll zudem nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.,
© AFP