Die Bundesregierung hat Forderungen nach einem Verzicht auf die Bürgergeld-Erhöhung zum Jahreswechsel als rechtlich nicht umsetzbar zurückgewiesen. Die geplante Erhöhung um zwölf Prozess sei bereits von Kabinett und Parlament verabschiedet – und damit „geltendes Recht“, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums am Montag in Berlin. Für Änderungen müsste ein neues Gesetz verabschiedet werden, das Ministerium selbst habe hier keinen Ermessensspielraum.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit machte deutlich, „dass es keinerlei Planungen innerhalb der Bundesregierung gibt, da an der Gesetzeslage etwas zu verändern“. Die Regierung könne die Erhöhung nicht einfach so aufschieben oder absagen. „Es wäre gesetzeswidrig, wenn man so handeln wollte“, sagte Hebestreit – und betonte, dass sich die Bundesregierung „an Recht und Gesetz hält“.
Zuvor hatten die Koalitionspartei FDP und die oppositionelle Union gefordert, die geplante Erhöhung der Sozialleistung zum Jahreswechsel abzusagen. Sie begründeten dies zum einen mit den Sparzwängen im Etat 2024 und zum anderen damit, dass die Anhebung der Sätze um zwölf Prozent auf Grundlage einer Inflationserwartung erfolgte, die aber nicht in der prognostizierten Höhe eingetreten sei.
Die Berechnungsgrundlagen für die Anhebung des Bürgergelds sind gesetzlich festgelegt. Das Bundessozialministerium verwies darauf, dass hierbei nicht die allgemeine Inflationsrate eine Rolle spielte, sondern ein „regelbedarfsrelevanter Preisindex“. Hierbei würden etwa Lebensmittel, bei denen die Inflationsrate überdurchschnittlich ausfällt, besonders stark gewichtet.
In den vergangenen Monaten habe die Preissteigerung in diesem regelbedarfsorientierten Index zum Teil drei bis vier Prozentpunkte über der allgemeinen Preissteigerung gelegen, sagte der Ministeriumssprecher. „Das schlägt natürlich auch auf die Höhe der Fortschreibung durch“, fügte er hinzu.
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