Bremerhavens Oberbürgermeister begrüßt neues Polizeigesetz

Das am 17. Februar 2026 vom Bremer Senat beschlossene neue Polizeigesetz mit einem erweiterten Handlungsspielraum bei elektronischen Fußfesseln und Drohnenabwehr wird von Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz unterstützt.

Bremerhaven – Oberbürgermeister Melf Grantz begrüßt das neue Polizeigesetz, dem der Bremer Senat in seiner Sitzung am Dienstag, den 17. Februar 2026, zugestimmt hat. „Damit erhalten die Polizeien im Lande Bremen unter anderem die Möglichkeit, elektronische Fußfesseln einzusetzen und Drohnen abzuwehren beziehungsweise einzusetzen“, fasst Grantz zusammen. Das Gesetz, das noch in der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet werden muss, schaffe endlich die dafür notwendige Rechtsgrundlage.

„Sowohl bei der Verfolgung von häuslicher Gewalt als auch der Abwehr von Drohnen erweitert sich damit der Handlungsspielraum der Polizei. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der Stadt Bremerhaven“, erklärt der Oberbürgermeister. Zudem stelle die Einführung der elektronischen Fußfessel eine Maßnahme dar, die zur Reduzierung von Übergriffen eines Gefährders im Rahmen der häuslichen Gewalt beitragen soll. Der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Volker Ortgies, ergänzt: „Die elektronische Fußfessel dient vor allem dem Schutz der geschädigten Person und unterstützt diese dabei, bestehende Hilfsangebote ungehindert wahrzunehmen und sich einer bestehenden gewaltdominierten Beziehung zu entziehen.“

Die neue Möglichkeit zur Abwehr von Drohnen ist aus Sicht des Oberbürgermeisters zudem ein ergänzender Baustein zu den zahlreichen Bemühungen, die zur Steigerung der Sicherheit in den Häfen in Bremen und Bremerhaven beitragen sollen. „Jetzt ist es wichtig, dass zur Durchführung der Maßnahmen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Fußfesseln und Drohnen zeitnah beschafft werden, damit das Gesetz im Alltag seine Wirkung voll entfalten kann“, so Grantz abschließend.

xity.de
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