Die Bremer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linkspartei fordert mehr Tempo bei der Entscheidung über ein etwaiges AfD-Verbotsverfahren. Sie will nach Angaben vom Mittwoch in der kommenden Woche einen Antrag in die Bremer Bürgerschaft einbringen, der den Senat der Hansestadt auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verfassungsschutzbehörden bundesweit Material zur AfD zusammentragen.
Laut Antrag soll eine Analyse sämtlicher beim Verfassungsschutz von Bund und Bundesländern vorliegenden Informationen über die Partei und deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) die Frage beantworten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen etwaigen Verbotsantrag vorliegen. Nach Vorlage der Materialsammlung solle der Senat etwa beim Bundesrat „zügig“ auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens „hinwirken“.
Bremens SPD-Bürgerschaftsfraktionschef Mustafa Güngör erklärte am Mittwoch, ein Verbotsverfahren gegen die AfD müsse „so schnell wie möglich“ geprüft und „gegebenenfalls“ eingeleitet werden. Es sei „fünf vor zwölf“. Sollte die Partei in Regierungsverantwortung kommen, drohe eine Unterwanderung von Exekutive und Legislative durch „AfD-nahe Verfassungsfeinde“, fügte er an.
Grünen-Fraktionschefin Henrike Müller erklärte, es gehe der Bremer Koalition um eine Klärung in einem „strengen rechtsstaatlichen Verfahren“. Am Ende könne nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten, dies liege richtigerweise nicht im Ermessen einer parlamentarischen Mehrheit. Die Sammlung des Materials solle aber eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht „gestellt werden muss“.
Jüngst hatten bereits Politiker aus anderen Bundesländern ein bundesweites Lagebild mit allen Verfassungsschutzinformationen zur AfD gefordert, so etwa der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Über ein etwaiges Verbot der Partei wird seit längerem kontrovers diskutiert. Die Hürden dafür sind hoch.
Einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren kann neben Bundesregierung und Bundestag auch der Bundesrat stellen, also die Vertretung der Bundesländer. Zuständig für eine Prüfung ist das Bundesverfassungsgericht. Nach seiner bisherigen Rechtsprechung reicht es für einen Erfolg nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ideen verfolgt. Sie muss der demokratischen Grundordnung „aktiv-kämpferisch“ gegenüberstehen und deren Beseitigung anstreben. Zudem dürfen ihre Erfolgsaussichten dabei nicht nur theoretisch sein.
© AFP