Eine Zustimmung zum neuen Düngegesetz der Ampel-Regierung im Bundesrat steht auf der Kippe. Für die Sitzung am Freitag empfahl der Agrarausschuss, dem Gesetz nicht zuzustimmen, der Umweltausschuss dagegen empfahl ein Ja. Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), kündigte am Donnerstag an, sein Land werde nicht für die Novelle des Düngegesetzes votieren. Er kritisierte vor allem die sogenannte Stoffstrombilanz als „immensen“ Bürokratieaufwand.
Ziel des Düngegesetzes ist vor allem, die hohe Nitratbelastung in Gewässern zu senken und damit EU-Recht umzusetzen. Andernfalls drohen hohe Strafzahlungen. ,Das Gesetz ist die Grundlage für die Verordnung, mit der die Stoffstrombilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden soll – also die Gegenüberstellung von Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Künftig sollen Betriebe ab 15 Hektar dazu Aufzeichnungen führen; bislang liegt die Größe bei 20 Hektar.
Backhaus kritisierte, „Kernproblem“ der Stoffstrombilanz sei, dass sie keine direkten Informationen über tatsächliche Stickstoffüberschüsse im Boden ermögliche. Die Vorschrift bringe „keinen Mehrwert“ für den Gewässerschutz. Die Bilanz sei lediglich eine rechnerische Größe – und stelle einen „immensen zusätzlichen bürokratischen Aufwand“ für die landwirtschaftlichen Betriebe dar. Das passe nicht mit dem Ansinnen des Bundes zusammen, die Landwirtschaft auch über den Abbau bürokratischer Hürden entlasten zu wollen.
Mit der Zustimmung zum Düngegesetz am Freitag würde die Stoffstrombilanz in Kraft bleiben – für eine Aufhebung wäre ein weiteres Rechtsetzungsverfahren nötig, erklärte Backhaus. Das könnte aber „frühestens im Herbst“ abgeschlossen sein. „Das hat der Bund anders zugesagt.“
Das Düngegesetz ist außerdem Grundlage für eine geplante Monitorverordnung – mit dem Monitoring will die Bundesregierung künftig überprüfen, wie wirksam ihre Düngeregeln sind. Außerdem soll das Gesetz dafür sorgen, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.
Der Wasserwirtschaftsverband BDEW appellierte am Donnerstag an die Bundesländer, dem neuen Düngegesetz zuzustimmen. Es wäre „ein zentraler Schritt, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren“, erklärte der Verband. „Diese Chance sollte der Bundesrat nicht verspielen.“
Das neue Düngegesetz war Ende Mai 2023 vom Kabinett beschlossen worden. Im Mai dieses Jahr einigten sich dann die Koalitionsfraktionen. Das Landwirtschaftsministerium unter Cem Özdemir (Grüne) möchte, dass es möglichst noch in diesem Sommer in Kraft tritt. Dann könne die Änderung der Stoffstrombilanzverordnung noch möglichst in diesem Jahr in Kraft treten, so das Ministerium.
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